Vertrauensstelle für Qualitätssicherung ausgeschrieben

BERLIN (HL). Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Vertrauensstelle, die die patientenbezogenen Daten zur sektorübergreifenden Qualitätssicherung annehmen und pseudonymisieren soll, europaweit ausgeschrieben.

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In diesem Zusammenhang kommt es zu einem juristischen Kuriosum: Verarbeitet werden nur die Daten von gesetzlich krankenversicherten Patienten. Das ist auf Basis geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen möglich.

Mit unvertretbarem Aufwand wäre es dagegen verbunden, auch die Daten von Privatversicherten einzubeziehen. Diese Personen müssten in jedem Einzelfall der Erfassung ihrer Daten - trotz Pseudonymisierung - zustimmen.

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