Arzttermine

Vier-Wochen-Garantie beschlossen

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BERLIN. Gesetzlich Versicherte sollen eine Vier-Wochen-Garantie für Facharzttermine erhalten und auf dem Lande besser ärztlich versorgt werden. Der Bundesrat ließ am Freitag das entsprechende Versorgungsstärkungsgesetz passieren.

Vor allem junge Ärzte sollen mit finanziellen Anreizen für eine Niederlassung auf dem Land gewonnen werden. Freiwerdende Arztpraxen in übervorsorgten Gebieten sollen ab einem bestimmten Grad der Überversorgung nicht nachbesetzt werden.

Darüber entscheiden die Zulassungsausschüsse (Ärzte und Kassen) vor Ort.

Neue Terminservicestellen der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen sollen Versicherten notfalls innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln.

Sollte dies nicht möglich sein, kann der Patient ein Krankenhaus aufsuchen. Dieser Besuch soll dann aus dem Honorartopf der niedergelassenen Ärzte bezahlt werden.

Zur Sicherstellung der Leistungen freiberuflicher Hebammen werden zudem Regressforderungen der Krankenkassen beschränkt.

Ferner sollen neue Formen der medizinischen Versorgung bis 2019 mit jeweils 300 Millionen Euro pro Jahr gefördert werden. Auch bekommen Versicherte das Recht zum Einholen einer zweiten Arztmeinung bei planbaren Eingriffen. (dpa)

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