KKH-Vorstand

Vollert ersetzt Hauke

In den Vorstand der KKH rückt Dr. Ulrich Vollert auf. Er wird die Nachfolge von Rudolf Hauke antreten, wie die Ersatzkasse jetzt meldet.

Veröffentlicht:

HANNOVER. Der Verwaltungsrat der KKH Kaufmännischen Krankenkassen hat Dr. Ulrich Vollert zum neuen Vorstandsmitglied gewählt. Das gab die Ersatzkasse jetzt bekannt.

Der 57 Jahre alte Hannoveraner werde seine neue Funktion am 1. Juli 2015 antreten und Nachfolger von Rudolf Hauke, der in Ruhestand geht, hieß es in einer Mitteilung.

Vollert arbeitet nach Angaben der KKH seit 2004 als Leiter der IT-Abteilung im Unternehmen.

Vorstandsvorsitzender bleibt Ingo Kailuweit. Er wurde vom Verwaltungsrat wiedergewählt, wie die KKH berichtet. (ths)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Eckpunktepapier

Primärarztsystem: AOK setzt auf Teampraxis

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Früherkennung neu gedacht

Neue Idee fürs Darmkrebs-Screening: Die Toilette schlägt Alarm

Evaluation der Prävention

Analyse: Missverständliche Meldungen zum Mammografie-Screening

ePA-Einsatz in der Diabetesversorgung

Welchen Mehrwert eine diabetologische Schwerpunktpraxis in der ePA sieht

Lesetipps
Großer Andrang am Quartalsanfang? Mit der Ersatzbescheinigung könnten sich vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen den Weg in die Praxis sparen.

© Picture-Factory / stock.adobe.com

Neues Verfahren mit Potenzial

Das bringt die elektronische Ersatzbescheinigung den Praxen