Leitartikel zu Krebsregister
Vom Flickenteppich zum Qualitätsvergleich?
Jahrzehntelang war das Aufdecken von Qualitätsunterschieden oder Transparenz in der Versorgung unerwünscht. Die Zeiten haben sich geändert: Mit der bundesweiten Einführung von klinischen Krebsregistern bis Ende 2017 soll mehr Transparenz in die onkologische Versorgung. Aber noch fehlen rund 30 Register.
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MRT-Aufnahme eines Tumors. Künftig sollen in flächendeckenden Krebsregister Daten von Patienten erfasst werden.
© Kasper / dpa
Mit der flächendeckenden Einführung von klinischen Krebsregistern in ganz Deutschland wird die onkologische Versorgung in Zukunft nicht nur für die behandelnden Ärzte, sondern auch für Patienten transparenter.
Denn die klinischen Krebsregister sollen Qualitätsvergleiche in der Behandlung von Krebspatienten in Kliniken und Praxen ermöglichen und so auch zu einer Verbesserung der Versorgung führen.
Personenbezogen werden künftig alle Daten erfasst, die im Verlauf einer Krebserkrankung anfallen, von der Diagnose über jeden einzelnen Behandlungsschritt bis hin zur Nachsorge, zu Rezidiven und dem Tod.
Dass dies künftig möglich sein wird, ist dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) zu verdanken, das am 9. April in Kraft getreten ist. Darin werden die Bundesländer verpflichtet, flächendeckende klinische Krebsregister mit einem vorgegebenen Aufgabenspektrum einzurichten.
Die Einführung klinischer Krebsregister war jahrzehntelang umstritten. Das Aufdecken von Qualitätsunterschieden in der Behandlung und Transparenz in der Versorgung waren lange Zeit nicht erwünscht oder wurden gar behindert.
Die Zeiten haben sich geändert. Heute ist Benchmarking und Qualitätsverbesserung ein Gebot der Stunde ...