EU

Wachsweiche Regeln für Sprachkompetenz

Die Fähigkeiten, sich in der Sprache des Gastlandes ordentlich ausdrücken zu können, sind für Ärzte vor einem beruflichen Neustart im EU-Ausland oft mehr als bescheiden. Doch butterweiche Bestimmungen zur Sprachkompetenz erleichtern den Einstieg - und das kann fatale Auswirkungen haben.

Denis Durand de BousingenVon Denis Durand de Bousingen Veröffentlicht:
Die Sprache bleibt eine Barriere: Ärzte müssen Tests absolvieren - doch die Regelungen in den einzelnen EU-Staaten sind unterschiedlich.

Die Sprache bleibt eine Barriere: Ärzte müssen Tests absolvieren - doch die Regelungen in den einzelnen EU-Staaten sind unterschiedlich.

© Pixelot / fotolia.com

Europa ohne Grenzen: Gerade erst hat das EU-Parlament die Barrieren mit der Einführung eines europäischen Berufsausweises noch einmal abgesenkt: Klare, präzise Nachweise über Abschlüsse im Herkunftsland erleichtern Anerkennungsverfahren.

Also alles voll auf Kurs - wenn da nicht das lästige Problem mit den Fremdsprachenkenntnissen wäre.

Dass Ärzte die Sprache ihres Gastlandes schlecht oder nur ungenügend beherrschen, das schafft Probleme für Mediziner, Patienten und im Grunde für europäische Versorgungssysteme insgesamt.

In Frankreich etwa dürfen grundsätzlich alle Ärzte aus der EU ihren Beruf ausüben, egal ob sie die Sprache ordentlich beherrschen oder nicht.

Das stößt bei einheimischen Ärzten aus nachvollziehbaren Gründen auf Widerspruch. Ein Arzt könne nur dann gut arbeiten, wenn er seine Patienten gut versteht und umgekehrt - wer mag da widersprechen?

Frankreichs Ärzte beklagen absurde Kommunikationssituationen, etwa wenn Psychiater trotz ihrer schwachen Sprachkenntnisse psychotherapeutische Behandlungen anbieten.

Vor einigen Jahren haben französische Ärzteorganisationen versucht, stärker Einfluss auf die Sprachkompetenz von Kollegen zu nehmen, die aus dem EU-Ausland stammen. Welche das waren, warum sich die Situation für Ärzte aus Nicht-EU-Ländern anders darstellt und wie die Voraussetzungen in Belgien sind, erfahren Sie, wenn Sie diesen Text weiterlesen - in unserer App-Ausgabe vom 11.10.2013.

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