Kommentar zur Ethikrat-Entscheidung

Wann Zwang ausgeübt werden darf

Von Wolfgang  van den Bergh Veröffentlicht:

Ohne Frage: es ist eine schwierige Situation – für alle Beteiligten. Wann dürfen Menschen vor sich selbst geschützt werden? Dazu hat der Deutsche Ethikrat Stellung genommen. Und die Hürden werden hoch gelegt, selbstverständlich, weil es in Konsequenz um einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht betroffener Personen geht.

Dennoch: „Beharrliche Überzeugungsarbeit“ als Kategorie einzuführen, um Zwangsmaßnahmen abzuwenden, mag den Menschen in solchen Einrichtungen nicht fremd sein. Das ist ihr Job! Vielmehr brauchen sie Unterstützung bei der Beurteilung der Fähigkeit zur Selbstbestimmung, um zu entscheiden, wann Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden dürfen und wann nicht. Es geht oft um Minuten, in denen in der Regel wenig Zeit für ethische Diskurse bleibt.

Ja, es ist richtig: Demütigung, Traumatisierung und Vertrauensverlust können zum Schicksal der Betroffenen werden. Dabei sollte man aber auch die professionell Sorgenden nicht aus dem Blick verlieren.

Lesen Sie dazu auch: Ethikrat: Zwangsmaßnahmen dürfen nur Ultima ratio sein

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