Was für OTC-Arzneien gilt, gilt auch für Kosmetikartikel

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LUXEMBURG (mwo). Nach einem aktuellen Urteil des EuGH in Luxemburg können Hersteller den Verkauf ihrer Produkte über das Internet in der Regel nicht verhindern. Festgelegte Vertriebswege seien nur zulässig, wenn dies zur Sicherung der Qualität erforderlich sei, so die Richter.

Geklagt hat der zur Gruppe Pierre Fabre gehörende französische Kosmetikhersteller PFDC. Dessen Vertriebsvereinbarungen schreiben vor, dass die Kosmetika nur in einem "physischen Raum" und nur in Anwesenheit eines diplomierten Pharmazeuten verkauft werden dürfen.

Damit wurde der Vertrieb faktisch auf Apotheken beschränkt. Die französische Wettbewerbsbehörde beanstandete 2008 dies als wettbewerbswidrig. Insbesondere der Internethandel werde komplett unterbunden.

Der EuGH verwies nun in seiner Begründung darauf, dass er bereits bei OTC-Arzneimitteln und Kontaktlinsen die Notwendigkeit individueller Beratung als Argument für ein Internet-Verbot zurückgewiesen hat.

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