Direkt zum Inhaltsbereich

Was für OTC-Arzneien gilt, gilt auch für Kosmetikartikel

Veröffentlicht:

LUXEMBURG (mwo). Nach einem aktuellen Urteil des EuGH in Luxemburg können Hersteller den Verkauf ihrer Produkte über das Internet in der Regel nicht verhindern. Festgelegte Vertriebswege seien nur zulässig, wenn dies zur Sicherung der Qualität erforderlich sei, so die Richter.

Geklagt hat der zur Gruppe Pierre Fabre gehörende französische Kosmetikhersteller PFDC. Dessen Vertriebsvereinbarungen schreiben vor, dass die Kosmetika nur in einem "physischen Raum" und nur in Anwesenheit eines diplomierten Pharmazeuten verkauft werden dürfen.

Damit wurde der Vertrieb faktisch auf Apotheken beschränkt. Die französische Wettbewerbsbehörde beanstandete 2008 dies als wettbewerbswidrig. Insbesondere der Internethandel werde komplett unterbunden.

Der EuGH verwies nun in seiner Begründung darauf, dass er bereits bei OTC-Arzneimitteln und Kontaktlinsen die Notwendigkeit individueller Beratung als Argument für ein Internet-Verbot zurückgewiesen hat.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Konkurrenz für Primärpraxen?

Reformpaket beschlossen: Apotheker rücken zu Hausärzten in zweiter Reihe auf

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leere Wartezimmer: Vor allem alte Menschen und chronisch Kranke, haben sich als Risikopatienten zeitweise nicht mehr in die Praxen getraut.

© ArtmannWitte / Alamy / mauritius images

Gesundheitswesen im Corona-Schock: eine erste Bilanz

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Differenzierung ist entscheidend

INOCA/ANOCA: Welche Therapie ist die richtige?

Apps auf Rezept im Visier

Schutz vor Regress bei der DiGA-Verordnung

Digitalisierung

KI-Chatbots bieten 24/7-Sprechstunde für Patienten

Lesetipps
Dass Sport einen positiven Effekt bei Patienten mit Depressionen hat, ist nichts Neues. Der Casus Knacksus ist die Motivation.

© Rifqi Muflih / stock.adobe.com

Motivierende Gesprächsführung

Wie motiviere ich Patienten mit Depression zu Sport?

Jörg Schelling

© Foto: Matthias Balk

Hantavirus und Ebolavirus

Was Patienten brauchen, die Sorge vor einem neuen Virusausbruch haben

Ein Arzt arbeitet mit einer KI-Anwendung.

© Deemerwha studio / stock.adobe.com

Von DiGA bis Chatbot

Wie KI hilft, die rheumatologische Versorgung zu verbessern