Weigeldt

Weg mit der Klausel zur Refinanzierung

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BERLIN. Die Zeit für die von der Koalition geplanten Änderungen bei den Hausarztverträgen drängt. Zum 30. Juni 2014 läuft die Übergangsregelung für eine Reihe von Verträgen aus, die vor dem 21. September 2010 geschlossen worden sind.

Dazu zählt zum Beispiel auch der als besonders erfolgreich geltende Hausarztvertrag der AOK-Baden-Württemberg. Auch Verträge in Bayern wären betroffen. Die Regelung stellte sicher, dass für die Altverträge die Honorarobergrenzen des Paragrafen 73b 5a des SGB V vorerst nicht galten.

Darauf weist die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) in einem Schreiben an Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hin. Ohne eine Neuregelung müssten "alle in den Anwendungsbereich der Regelung fallenden Verträge zu diesem Zeitpunkt angepasst werden", heißt es in dem Schreiben vom 2. Januar, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Millionen von Versicherten und Tausende von Ärzten würden von den Vertragsänderungen getroffen. Für Tausende teilnehmender Hausärzte ergäben sich zusätzliche Bürokratie und zumindest vorübergehend die Gefahr von Einnahmeverlusten.

Der Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Dr. Ulrich Weigeldt, hat sich für eine Streichung des Refinanzierungsparagrafen ausgesprochen. Er behindere den von der Koalition angestrebten Ausbau der HzV. Das Anpassungsdatum vorerst lediglich um zwölf Monate auf Juni 2015 zu verschieben sei hingegen gefährlich, warnte Weigeldt.

Aus Koalitionskreisen war zu erfahren, dass derzeit Gesetzespakete in Vorbereitung sind, die Änderungen zum 1. Juli 2014 in den Blick nehmen. Um die in der hausarztzentrierten Versorgung geltende Frist auszubremsen, bringt Melanie Huml das 14. SGB-V-Änderungsgesetz ins Spiel, mit dem das Preismoratorium für Arzneimittel festgeklopft, der Herstellerrabatt erhöht und der Bestandsmarktaufruf beendet werden sollen. (af)

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