Geschlossene Kitas und Schulen

Wegen Coronavirus: Sonderregelungen zur Kinderbetreuung für Fachpersonal

Viele Bundesländer bieten für medizinisches Fachpersonal Extra-Angebote für die Betreuung des Nachwuchses an.

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Hamburg. Ärzte und Pflegekräfte mit Kindern stehen vor einem Problem: Schulen und Kindergärten sind geschlossen – wer betreut den Nachwuchs, wenn die Eltern arbeiten? Hierzu gibt es Sonderregelungen. In Hamburg und in Mecklenburg-Vorpommern steht eine Betreuung vornehmlich den Familien zur Verfügung, bei denen die Tätigkeit der Eltern bedeutsam ist für die Daseinsfürsorge und die Aufrechterhaltung der Infrastruktur – also auch für Personal in medizinischen Einrichtungen.

Auch in Schleswig-Holstein gibt es vergleichbare Sonderregelungen – allerdings vorerst nur bis Mittwoch, 18. März an den Schulen und bis Freitag, 20. März an den Kindertagesstätten. Das weitere Verfahren soll in dieser Woche bekannt gegeben werden. An vielen Krankenhäusern gibt es inzwischen Kindertagesstätten, die vornehmlich die Kinder von Beschäftigten der jeweiligen Einrichtung betreuen. Diese Möglichkeiten werden nicht eingeschränkt. (di)

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