Weiter Streit um ärztliche Sterbebegleitung

Eine Gruppe von Ärzten will den Begriff des "ärztlichen Ethos" wieder in den Grundsätzen zur Sterbebegleitung sehen. Auf dem Ärztetag in Kiel soll das Thema auf die Tagesordnung.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Helfende Hände: Wird das ärztliche Versorgungsversprechen für die Patienten bis zum Tod eingehalten?

Helfende Hände: Wird das ärztliche Versorgungsversprechen für die Patienten bis zum Tod eingehalten?

© Lem/ imago

BERLIN. Vier Wochen vor dem Ärztetag in Kiel muss sich die Bundesärztekammer (BÄK) noch einmal mit den im Januar geänderten Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung auseinandersetzen. Dazu zwingen sie öffentliche Debattenbeiträge und die ablehnende Haltung einzelner Landesärztekammern. Im Kern dreht sich die Diskussion um den Punkt, ob die neuen Grundsätze es Ärzten frei stellen, bei Selbsttötungen hilfreich zu sein.

Auf der Tagesordnung des Ärztetages in Kiel steht das Thema nicht. Indirekt werden sich die Delegierten gleichwohl mit den neuen Grundsätzen beschäftigen müssen. Auf dem Programm stehen Änderungen der Musterberufsordnung. Paragraf 16 des Regelwerks beschäftigt sich mit dem "Beistand für Sterbende". Er soll den neuen Grundsätzen zur Sterbebegleitung angepasst werden.

Bei der Neufassung dieses Paragrafen drängt der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, darauf, dass daraus eindeutig hervorgehe, dass Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürften. Zusätzlich hätten die Delegierten einiger Kammerbezirke eine Strategie überlegt, so Windhorst im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung":

Sie wollen auf dem Ärztetag vorschlagen, die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung zeitnah redaktionell zu ändern, möglicherweise noch in diesem Jahr. Es solle aus den Grundsätzen wieder unmissverständlich hervorgehen, dass es für Ärzte eine Verpflichtung sei, das "Versorgungsversprechen bis in den Tod" gegenüber den Patienten einzuhalten.

Es gehe darum, die Ärzteschaft in dem Willen zu einen, bei diesem zentralen Thema nicht in die "ethische Bedeutungslosigkeit" abzurutschen, sagte Windhorst.

Sicher unterstützt bei seinem Vorhaben wird Windhorst von den Delegierten seines Kammerbezirks und denen aus Hessen. Auch Niedersachsen und Baden-Württemberg sollen sich unbestätigten Informationen zufolge hinter dem Vorschlag versammeln.

Die Bundesärztekammer hat die Grundsätze geändert, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni 2010 ein aufsehenerregendes Urteil (2 StR 454/09) zur Sterbehilfe gefällt hatte. Sterbehilfe bleibt demnach straflos, wenn ein Behandlungsabbruch dem Willen des Patienten entspreche, heißt es darin. Das gelte selbst dann, wenn die akute Sterbephase noch nicht begonnen habe.

Daraufhin hatte die BÄK die Grundsätze geändert, übrigens auch mit der Stimme von Windhorst. An die Stelle der Feststellung, dass die "Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung dem ärztlichen Ethos" widerspreche, trat der Satz: "Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe".

Die Begründung, dass damit die individuellen Moralvorstellungen von Ärzten in einer pluralistischen Gesellschaft anerkannt würden, legte etwa die hessische Delegiertenversammlung so aus, dass die BÄK dem Arzt die Mitwirkung an Tötungshandlungen als Privatperson freistelle.

Für den Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, ist dies mitnichten so: "Die ärztliche Aufgabe der Sterbebegleitung endet dort, wo Beihilfe zum Suizid geleistet wird", schrieb Hoppe in einem Debattenbeitrag in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Mehr zum Thema

Ethische Fragen

Wille oder Wohl des Patienten – was wiegt stärker?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

Neuer Hoffnungsträger

Homotaurin-Prodrug bremst Alzheimer

Lesetipps
Schwere Infektionen mit Antibiotika richtig behandeln: Behandlungsmythen, die so nicht stimmen.

© bukhta79 / stock.adobe.com

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie auf dem Prüfstand