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Weniger Beschwerden im Saarland

SAARBRÜCKEN (kin). Erstmals seit mehreren Jahren haben sich im Saarland im Streit um mögliche Behandlungsfehler weniger Patienten an die Schiedsstelle der Ärztekammer gewandt. Wie die Gutachterkommission der Kammer jetzt in Saarbrücken bekannt gab, sank 2007 die Zahl der Anträge im Vergleich zum Vorjahr um über zehn Prozent auf 110.

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Behandlungen von Frakturen zählen zu den häufigsten Streitfällen.

Behandlungen von Frakturen zählen zu den häufigsten Streitfällen.

© Foto: Bilderbox

"Bei 4226 berufstätigen Ärzten und über 20 000 Behandlungsfällen pro Tag ist die Zahl von 110 Anträgen beeindruckend niedrig", freute sich der saarländische Ärztekammer-Präsident Dr. Franz Gadomski. 2005 und 2006 war die Zahl der Patientenanträge noch deutlich gestiegen. Die Kammer hatte dies unter anderem darauf zurückgeführt, dass Krankenkassen und Anwälte die Patienten mehr als früher auf die Arbeit der Gutachterkommission aufmerksam machen.

Die Gutachterkommission hatte im vergangenen Jahr in 70 Streitfällen entschieden. In 24 Prozent der Fälle stellten die Gutachter einen ärztlichen Kunstfehler fest. Im Jahr zuvor lag der Anteil noch bei fast einem Drittel. Bundesweit liegt die Quote nach Angaben der Ärztekammer bei rund 30 Prozent. Bei den Streitfällen im Saarland ging es unter anderem um Gonarthrosen, die Neubildung von Mammakarzinomen sowie Unterschenkel-, Sprunggelenks- und Unterarmfrakturen.

Nach wie vor werden viele Patientenanträge von der Gutachterkommission aber gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Im vergangenen Jahr waren es 40 Anträge. Grund ist, dass die Kommission mehrere Bedingungen stellt, bevor sie sich mit einer Eingabe befasst. Dazu gehört, dass die Behandlung höchstens fünf Jahre zurückliegen darf und noch keine Klage bei Gericht eingereicht wurde.

Die Schlichtungsstelle der Ärztekammer gibt es seit 1977. Sie legt besonderen Wert auf ihre Unabhängigkeit. "Die Unvoreingenommenheit der Kommission kennzeichnet sich dadurch, dass sie keine Abteilung der Kammer ist, sondern eine eigenständige Einrichtung mit eigener Satzung, die von einem erfahrenen Juristen geleitet wird", heißt es in einer Erklärung der Kammer.

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