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Sachverständigenrat Wirtschaft

Wirtschaftsweise drängen auf Reformen bei Gesundheit und Pflege

Bleibt ein wirksames Reformpaket der Regierung aus, sinken Einkommen und Beschäftigung, warnen die Sachverständigen. Die Einbeziehung von Beamten in die GKV hält der Rat für einen Nebenschauplatz.

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Die Sachverständige Monika Schnitzer hält das Frühjahrsgutachten 2026 des Rats in die Kamera.

Professorin Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates, bei der Vorstellung des Frühjahrsgutachten 2026.

© Britta Pedersen/dpa

Berlin. Die „Wirtschaftsweisen“ dringen auf Reformen bei Gesundheit und Pflege. Unterbleiben substanzielle Reformen, könnte der addierte Beitragssatz der Sozialversicherungen von derzeit 42,3 Prozent auf 45,4 Prozent im Jahr 2030 steigen, warnt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem am Mittwoch vorgestellten neuen Ratsgutachten.

2040 könnten es dann fast 50 Prozent sein. „Wenn das so kommt – und eine Mehrheit des Rates meint, es darf nicht so kommen –, wird das Rückwirkung auf die Entwicklung von Beschäftigung und Wirtschaftswachstum haben“, sagt Ratsmitglied Professor Martin Werding, der an der Ruhr-Universität Bochum lehrt.

Steigende Beitragssätze der Sozialkassen könnten die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im Vergleich zu konstanten Werten um 0,5 bis 0,9 Prozent dämpfen: Ausbleibende Reformen würden somit das verfügbare Einkommen der Bürger verringern und die Arbeitskosten erhöhen.

Doch die Ratsvorsitzende Professorin Monika Schnitzer zeigt sich zuversichtlich, dass die Bundesregierung mit wirksamen Reformen reagiert: „Die Ausgabenentwicklung ist so stark, dass tatsächlich etwas passieren muss.“ Martin Werding hält dabei die Gesetzliche Krankenversicherung unter den Sozialkassen für den „schwierigsten Patienten“.

Das System sei ineffizient und verschwende einen Teil seiner Mittel. Doch eine zielgenaue Therapie sei schwierig. Denn es gehe um reformbedürftige Organisationsstrukturen in der GKV, nicht aber beispielsweise um den Einsatz von Ärzten und Pflegekräften. „Das heißt, man muss bei Reformen aufpassen, dass sie am Ende nicht die Falschen treffen“, warnt Werding.

Skepsis bei Kostenbeteiligung der Versicherten

Der Rat setzt darauf, die ambulante Versorgung „zu einer Lenkung der Patienten entlang der gesamten Versorgungskette“ auszubauen – auch mit dem Ziel, insbesondere vermeidbare stationäre Behandlungen zu verringern, erläutert Werding. Bei Arzneimitteln werben die „Wirtschaftsweisen“ dafür, die Bepreisung innovativer Medikamente „noch stärker als bisher am therapeutischen Zusatznutzen ausrichten“.

Skeptisch zeigen sich die Ratsmitglieder bei Instrumenten wie Praxisgebühr und Co.: Denn allgemeine Kostenbeteiligungen der Versicherten könnten auch „die Inanspruchnahme notwendiger Leistungen der Versicherten reduzieren“, heißt es. Ein klarer Fokus des Gutachtens liegt auf der Kontrolle der Ausgaben in der GKV. Reformen auf der Einnahmenseite könnten nur „ergänzend“ die Krankenkassen stabilisieren, nicht aber Strukturreformen ersetzen.

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Bei aufgeregten Diskussionen wie über die Einbeziehung von Beamten in die GKV lässt Martin Werding die Luft aus der Debatte: „Wir haben gerechnet, was das bringen würde für die Kranken- und für die Pflegeversicherung. Dabei sehen wir, je nach Übergangsszenario, sehr kleine Effekte, die gleichzeitig die öffentlichen Haushalte leicht belasten.“ Eine „starke Empfehlung“ gebe der Rat daher nicht ab: „Man kann das machen, aber es löst die Probleme nicht“, so Werdings Fazit.

Mindestens 4,2 Milliarden Euro vom Bund

Beim Umgang mit versicherungsfremden Leistungen in der GKV mahnen die Sachverständigen zum genauen Hinschauen. Bei den sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen (NBL) könne es eine vollständige Steuerfinanzierung nur dann geben, „soweit sie klar begründete gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllen“.

Stets müsse geprüft werden, „ob die Abgrenzung der NBL zu Versicherungsleistungen sachgerecht ist“. Für die Gesundheitskosten von Grundsicherungsbeziehern hält der Rat es für angezeigt, dass der Bund der GKV „mindestens 4,2 Milliarden Euro“ jährlich aus Steuermitteln zur Verfügung stellt. Diese Zahl könnte die parlamentarische Debatte über das strittige Beitragssatzstabilisierungsgesetz befeuern. Dort sind zusätzlich für 2027 zunächst nur 250 Millionen Euro vom Bund vorgesehen.

Bei der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) ist die Ausgangslage eine andere als in der GKV. Denn hier hat die demografische Alterung die Ausgaben bisher noch kaum beeinflusst. „Das wird sich aber bald ändern, denn die Anzahl der Pflegebedürftigen wird mit den Babyboomern absehbar stark steigen“, erläutert Werding.

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Der Rat empfiehlt hier ein Reform-Rollback im Hinblick auf das 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II): Der 2013 neu gefasste Pflegebedürftigkeitsbegriff sollte „überprüft und stärker an fachlichen Enpfehlungen ausgerichtet werden“. Ingesamt raten die Sachverständigen, den Zugang zu Leistungen „restriktiver“ auszugestalten.

Betragssatz könnte auf über 5 Prozent steigen

Zwei Kandidaten für fehlende Zielgenauigkeit von Leistungen hat der Rat besonders im Blick: den Leistungszuschlag in der stationären Versorgung sowie den Entlastungsbetrag – beide machten im Vorjahr rund 15 Prozent der Gesamtausgaben der SPV aus. Der Leistungszuschlag soll eigentlich vor zu hohen Eigenanteilen schützen. „ Aber er tut das nicht zielgenau“, moniert Werding, weil eine Einkommens- und Vermögensprüfung fehle.

Ohne Reformen könnte der Beitragssatz in der Pflegeversicherung nach Simulationen des Rats von derzeit 3,7 Prozent in den kommenden zehn Jahren auf 4,7 Prozent steigen und bis 2040 auf 5,2 Prozent. (fst)

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