Wo endet die Leistungspflicht der Kassen genau?
DRESDEN (sto). Je schwerwiegender und lebensbedrohlicher eine Krankheit und je hoffnungsloser die Situation, desto eher besteht eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Das ist nach Ansicht des Vorstandsvorsitzenden der AOK Bayern, Dr. Helmut Platzer, die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember vergangenen Jahres.