Vorschlag der Finanzkommission

„Hauptursache für Diabetes und Adipositas“: DKG-Vize plädiert für Zuckersteuer

Die Vorschläge der Finanzkommission finden Resonanz im Gesundheitswesen. DKG-Vize Professorin Neumeyer fordert eine Zuckerszteuer auch in Deutschland – und nennt Gründe, warum das überfällig sei.

Veröffentlicht:
Porträt der stellvertretenden DKG-Vorstandsvorsitzenden Professor Henriette Neumeyer.

Fordert eine an Prävention orientierte Zuckersteuer: Professorin Henriette Neumeyer, Vorstandsvize der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

© axentis.de / G.J.Lopata

Berlin. Die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit finden weiterhin Resonanz. Am Dienstag hat sich die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Professorin Henriette Neumann für eine Zuckersteuer ausgesprochen.

Die Kommission hatte vor Ostern dafür plädiert, in Deutschland eine „gestaffelte Steuer auf zuckergesüsste Erfrischungsgetränke“ zu erheben. Bereits im kommenden Jahr ließen sich so 100 Millionen Euro an Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung einsparen, bis 2030 rund eine halbe Milliarde Euro.

Abgabe präventionsorientiert einsetzen

„Zu hoher Zuckerkonsum ist eine der Hauptursachen für schwere chronische Krankheiten in Deutschland“, sagte Neumeyer mit Blick auf die großen Volkskrankheiten Diabetes und Adipositas. Eine Zuckersteuer sei ein guter Weg, sofern sie präventionsorientiert eingesetzt werde und nicht nur zum Zweck höherer Einnahmen für den Fiskus.

Neumeyer verweist auf Vorbilder in Europa: Nachdem Großbritannien im April 2018 eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke eingeführt habe, sei der Zuckergehalt von Softdrinks auf einen Bruchteil des Ausgangsniveaus gesunken. Während Limonaden auf dem britischen Markt drei bis vier Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthielten, seien es in Deutschland noch immer zehn bis zwölf Gramm, heißt es in der Meldung der DKG.

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Mit einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke wäre Deutschland nicht alleine. Belgien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Kroatien, Lettland, Polen, Portugal, Spanien und Ungarn erheben bereits Steuern auf zuckerhaltige Getränke.

Deutschland setzt stattdessen seit gut zehn Jahren auf eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft. Dadurch ging der Zuckeranteil in gesüßten Getränken zwischen 2015 und 2021 um zwei Prozent von 5,3 auf 5,2 Gramm pro 100 Milliliter zurück.

Das geht aus einer im Februar 2023 veröffentlichten Zwischenbewertung der deutschen Strategie zur Zuckerreduktion in Erfrischungsgetränken hervor. Das erklärte Ziel eines Rückgangs des Zuckergehalts der Getränke um neun Prozent sei damit klar verfehlt worden. (af)

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