Zuzahlungen: Geringverdiener sind davon befreit

KASSEL (mwo). Erwerbstätige mit geringen Einkommen müssen keine Zuzahlungen zu Arzneimitteln und anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen.

Veröffentlicht:

Nach zwei kürzlich bekannt gegebenen Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel gilt die Befreiung von der Zuzahlung auch dann, wenn Erwerbstätige ergänzende Sozialhilfe beziehen.

Der Eigenbetrag für gesetzlich Versicherte bei Arztbesuchen, Medikamenten, Klinikaufenthalten und anderen Leistungen ist im Normalfall auf zwei, bei chronisch Kranken auf ein Prozent des Einkommens begrenzt. Dabei gibt es bestimmte Freibeträge.

Für Versicherte, die ausschließlich von Sozialhilfe leben, wird aber dennoch generell der Sozialhilfesatz als Einkommen herangezogen. Bei Alleinstehenden führt dies zu Zuzahlungen in Höhe von 6,94 Euro im Monat. Das hatte das BSG Anfang letzter Woche entschieden.

Im aktuellen Fall gaben die Richter einer Familie aus Bayern und einem Mann aus Baden-Württemberg Recht. Sie hatten geklagt, weil ihre Einkommen jeweils unter den Freibeträgen lagen.

Bundessozialgericht Kassel, Aktenzeichen: B 1 KR 20/07 R und 5/07 R

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen