Kommentar – Terminservicestellen

Zwei Euro für einen Termin

Anke ThomasVon Anke Thomas Veröffentlicht:

Damit Patienten schneller einen Termin beim Facharzt erhalten, sollen Hausärzte für die Terminvermittlung entlohnt werden. So erhofft sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Patienten lange Wartezeiten zu ersparen und hat das auch im Referentenentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verankert.

Ärzte, die sich jetzt auf einen ansehnlichen Extra-Obulus freuen, dürften erst mal enttäuscht sein. Bis es eine Regelung im EBM gibt, so heißt es im TSVG-Entwurf, sollen Hausärzte einen Kleckerbetrag von zwei Euro für die Vermittlung abrechnen dürfen.

Attraktiver für Haus- und Fachärzte stellt sich das Konzept der Überweisungssteuerung der KV Thüringen (KVT) dar, bei denen Kassen mit im Boot sind. Wird ein Termin am nächsten Tag beim Facharzt realisiert, erhalten Haus- und Fachärzte für die Vermittlung sechs Euro, der terminanbietende Facharzt 16 Euro. Reicht ein Termin innerhalb einer Woche, erhält der überweisende Arzt fünf Euro, der übernehmende Arzt 12 Euro.

Dass das Konzept besser als die Terminservicestellen (TSS) funktioniert, beweisen Zahlen der KVT: 2017 wurden über die Überweisungssteuerung 47.379 Termine vermittelt, über die TSS 4972. Hier folgt das Geld eben eher der Leistung.

Lesen Sie dazu auch: Versorgungsgesetz: Jens Spahn schafft Freiräume für die KVen

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 26.07.201814:28 Uhr

"Haste mal ''nen Euro"?

Welche abenteuerlichen Vorstellungen über die inhaltlich-koordinativen Leistungen spezifisch hausärztlicher Provenienz im Bundesgesundheitsministerium existieren, wird an lächerlichen 2 Euros deutlich, die für die qualifizierte Weiterleitung an einen Facharzt aufgerufen werden sollen.

Dafür gibt es keine einzige Gebührenordnungsposition bei qualifizierten, koordinierenden Leistungen von Architekten, Apothekern, Zahnärzten, Heilpraktikern, Rechtsanwälten und Notaren, die mit 2 Euros berechnet wird, außer vielleicht Portokosten!

Beim ärztlichen Medikationsplan werden wir Haus- und Familien-Mediziner übrigens regelhaft mit einem fiktiven Euro abgespeist, weil dieser bei chronisch Kranken mit Multimedikation in den EBM-GOP (Gebührenordnungs-Positionen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs) 03220 und 03221 nie auch nur einmal im Quartal abgerechnet werden kann.

Und die GOP 03221 als der "Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 03220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung" und geforderte: "Mindestens zwei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte, Überprüfung und/oder Anpassung und/oder Einleitung von Maßnahmen der leitliniengestützten Behandlung der chronischen Erkrankung(en)..." erbringt auch nur "Gesamt (Punkte) 40 - Gesamt (Euro) 4,26"!

Da kann man sich als Hausärztin/Hausarzt ja auch gleich neben einen Straßenmusikanten stellen und fragen:
"Haste mal ''nen Euro"?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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