Zwei Kassenarzt-Sitze, ein Notfalldienst? Das ist vorbei
SAARBRÜCKEN (kin). Wer einen zweiten Kassenarzt-Sitz kauft, muss grundsätzlich auch doppelt so viele Notfalldienste übernehmen. Das sieht die neue Notfalldienstordnung vor, die die Vertreterversammlung der saarländischen Ärztekammer in Saarbrücken beschlossen hat.