Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

vdää: Latte für die Gründung von Primärversorgungszentren liegt zu hoch

Kritik der demokratischen Ärztinnen und Ärzte am vorläufigen Referentenentwurf zum Versorgungsgesetz: Drei hausärztliche Versorgungsaufträge zusammenzubekommen, sei auf dem Land unerfüllbar. Berufsgruppenübergreifende Arbeit werde zu wenig gefördert.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Verein demokratischer Ärzt*innen (vdää) hält die Latte für die Gründung von Primärversorgungszentren (PVZ) in den Kommunen für zu hoch gelegt. Der Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) sehe als Voraussetzung für ein solches Zentrum mindestens drei Hausärztliche Versorgungsaufträge vor. Diese Bedingung werde gerade in unterversorgten ländlichen Gebieten nicht erfüllbar sein, heißt es in einer Meldung des Verbands von Freitag.

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Grundsätzlich sei allerdings der Ansatz richtig, die primärärztliche Versorgung in den Kommunen zu verbessern. Sinnvoll sei dann aber ein Primärversorgungssystem mit Non-Profit-Primärversorgungszentren. Die in dem Entwurf skizzierten Pläne seien allerdings noch zu stark auf Ärzte und Ärztinnen fokussiert statt eine berufsgruppenübergreifende Versorgung zu fördern, kritisieren die demokratischen Ärztinnen und Ärzte.

Die im Entwurf vorgesehene verpflichtende Zusammenarbeit der PVZ mit Gesundheitskiosken, falls vorhanden, sei nicht richtig. Es frage sich, warum nicht alle Behandlungs-, Beratungs- und Koordinationsangebote aus einer Hand und unter einem Dach in ausschließlicher kommunaler oder gemeinnütziger Trägerschaft möglich seien. (af)

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