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Tauchurlaub

Wann kann man nach Corona-Infektion wieder tauchen?

Nach überstandener Erkrankung wollen auch COVID-19-Patienten wieder tauchen. Tipps dazu geben Tauchmediziner.

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SARS-CoV-2 positiv getestete und asymptomatische Personen sollten frühestens einen Monat nach der Infektion einen Tauchgang unternehmen.

SARS-CoV-2 positiv getestete und asymptomatische Personen sollten frühestens einen Monat nach der Infektion einen Tauchgang unternehmen.

© underwaterpics / stock.adobe.com

Düsseldorf. In einigen Ländern wurden die aufgrund von SARS-CoV-2 verhängten Einschränkungen bereits zurückgefahren, weitere Lockerungen könnten in den kommenden Wochen folgen. Die getroffenen Maßnahmen ermöglichen auch Reisen, die einen Tauchausflug beinhalten.

Bezogen auf die Tauchtauglichkeit haben die European Underwater and Baromedical Society (EUBS) und das European Committee for Hyperbaric Medicine (ECHM) daher folgende Richtlinien empfohlen, wie das Centrum für Reisemedizin CRM berichtet:

  • SARS-CoV-2 positiv getestete und asymptomatische Personen sollten frühestens einen Monat nach der Infektion einen Tauchgang unternehmen.
  • SARS-CoV-2 positiv getestete und symptomatische Personen ohne Krankenhausaufenthalt sollten frühestens nach drei Monaten ihre Tauchtauglichkeit bei einem Tauchmediziner überprüfen lassen.
  • COVID-19-Patienten mit einem Krankenhausaufenthalt aufgrund von Lungenkomplikationen sollten nach frühestens drei Monaten ihre Tauchtauglichkeit bei einem Tauchmediziner überprüfen lassen. In einem solchen Fall müsse die komplette Lungenfunktion untersucht sowie ein hochauflösendes CT-Bild der Lungen aufgenommen werden.
  • COVID-19-Patienten mit Krankenhausaufenthalt aufgrund von Herzproblemen sollten nach frühestens drei Monaten ihre Tauchtauglichkeit bei einem Tauchmediziner überprüfen lassen. Hierbei müssen eine Echokardiografie und ein Belastungstest vorgenommen werden.

Bis dato gibt es nur wenig belastbare Informationen zu möglichen pulmonalen Folgeerkrankungen und Spätkomplikationen nach durchgemachter COVID-19-Erkrankung.

Das Robert Koch-Institut weist unter anderem auf eine Publikation hin, nach der SARS-CoV-2 neuroinvasive Eigenschaften besitzen, die das zentrale Nervensystem schädigen und damit auch zu einem Lungenversagen beitragen könnten. (eb/bae)

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