PIP-Implantate

AOK-Klage gegen TÜV abgeschmettert

Veröffentlicht:

NÜRNBERG. Der TÜV Rheinland muss nach einer deutschen Gerichtsentscheidung nicht für Behandlungskosten im Zusammenhang mit Brustimplantaten des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) aufkommen. Eine entsprechende Klage der AOK Bayern hat am Donnerstag das Landgericht Nürnberg-Fürth abgewiesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die Krankenkasse hatte vom TÜV Rheinland Schadenersatz von 50.000 Euro verlangt.Diese Kosten seien der AOK entstanden, um 27 versicherten Frauen die minderwertigen Brustimplantate wieder zu entnehmen. Der TÜV Rheinland hatte die Produkte sowie das System zur Qualitätssicherung des Herstellers geprüft.

Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen solche Silikonkissen implantiert, in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen.

In Frankreich war der TÜV Rheinland im vergangenen Jahr von einem Gericht in Toulon verurteilt worden, rund 1700 Frauen je 3000 Euro Schadensersatz und 400 Euro Anwaltskosten zu zahlen. Das deutsche Unternehmen hat gegen diese Entscheidung allerdings Berufung eingelegt. Ein Urteil in diesem Verfahren steht noch aus. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Verfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Wie kann man Impfskeptiker überzeugen?

Lesetipps
Eine Kinderärztin hält im Rahmen einer Kinderimpfung gegen Meningokokken eine Spritze

© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Eine Ärztin führt eine körperliche Untersuchung bei einem Baby durch.

© Anna Ritter / stock.adobe.com

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?