Paragraf 219a

Abtreibung – Informieren, aber nicht werben

Veröffentlicht:

BERLIN. Mit der Reform des Paragrafen 219a sollen sich Schwangere leichter über die Möglichkeiten einer Abtreibung informieren können. Dazu hatten Union und SPD einen nach eigener Aussage für beide Seiten „schmerzhaften Kompromiss“ ausgehandelt.

 Ärzte und Kliniken dürfen künftig mitteilen, dass sie Abtreibungen vornehmen, müssen für weitere Informationen aber auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. Opposition und Betroffene kritisierten die Neuregelung. Der Bundestag hat nun am Donnerstag über den Kompromiss zur Neufassung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches in 2. und 3. Lesung abgestimmt.

In namentlicher Abstimmung votierten 371 Abgeordnete für den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur „Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“. Dagegen stimmten 277 Parlamentarier und vier enthielten sich.

Keine Zustimmung fanden hingegen die verschiedenen Vorlagen der Fraktion der Linken und der FDP sowie ein Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen, die jeweils eine Änderung des Strafgesetzbuches mit Aufhebung/Streichung von Paragraf 219a StGB gefordert hatten, bzw. Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zuzulassen. (run/dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Kein Einzelimpfstoff gegen Pertussis verfügbar: Wie also Schwangere impfen?

Traumatologie

Bienenstich in die Hornhaut: Schnell raus mit dem Stachel!

Lesetipps
Ein älterer Mann liegt im Krankenbett und hält die Hand einer Frau

© Photographee.eu - stock.adobe.com

Palliativmedizin

Was bei starker Unruhe am Lebensende hilft

Ein junger Fuchs im Wald

© Thomas Warnack/dpa

Alveoläre Echinokokkose

Fuchsbandwurm-Infektionen sind wohl häufiger als gedacht