Abtreibung darf nicht mit Holocaust verglichen werden
NÜRNBERG (dpa). Abtreibung darf nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht mit dem nationalsozialistischen Massenmord gleichgesetzt werden. Nach einem mehr als siebenjährigen Rechtsstreit gab das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg der Unterlassungsklage eines Arztes recht.