Steuer

Adoption lässt sich nicht absetzen

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Aufwendungen für die Adoption eines Kindes stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar, die die Einkommensteuer mindern.

Das hat kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az.: VI R 60/11). In dem Streitfall hatten die Kläger Aufwendungen über 8560 Euro für eine Auslandsadoption als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht.

Die infolge organisch bedingter Sterilität entstandenen Ausgaben sah der BFH nicht als zwangsläufige Krankheitskosten an, weil es an einer medizinischen Leistung fehle.

Die Kosten seien aber auch nicht aus anderen Gründen zwangsläufig. Denn der Entschluss zur Adoption folge keiner Zwangslage, sondern der freiwilligen Entscheidung, ein Kind anzunehmen. (eb)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Studie mit über 10.000 Personen

Leberzirrhose: Niedrigere Komplikationsrate unter SGLT-2-Inhibitoren

Änderungen ab Juli

Neue Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in der Arztpraxis

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick