Kommentar

Ärzte bleiben bei den AKR im Dunkeln

Kerstin MitternachtVon Kerstin Mitternacht Veröffentlicht:

In Sachen Ambulante Kodierrichtlinien (AKR) werden Vertragsärzte schon einige Zeit hingehalten. Ob es wirklich zu einer Verlängerung der Übergangsphase kommt, so wie sie Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler angeregt hat, lassen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband nach ersten Gesprächen immer noch offen.

Auch wenn Ärzte darauf hoffen, ist es möglicherweise die bessere Strategie, sich schon einmal in die neuen Kodierrichtlinien einzuarbeiten. Denn falls die AKR doch noch in drei Monaten in der Arztpraxis Alltag werden, müssten sich Ärzte dann unter erheblichem zeitlichen Druck mit den neuen Kodierrichtlinien vertraut machen, um sie sofort anwenden zu können.

Hilfreich wäre es zum Beispiel, im Vorfeld schon einmal die Dauerdiagnosen in der Praxis-Software nach behandlungsrelevanten und anamnestischen Diagnosen zu sortieren, das erspart später Zeit und Arbeit.

Wie auch immer die Entscheidung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband ausfallen wird, für Ärzte wäre es wünschenswert, wenn sie möglichst bald eine klare Ansage bekämen, damit sie endlich wissen, wann und wie sie in Zukunft mit den AKR arbeiten sollen.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesundheitskongress des Westens

Laumann sieht großen Handlungsbedarf im ambulanten Sektor

Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 31.03.201100:37 Uhr

Und die KBV sprach: "Es werde AKR-Lich(t), doch ......., die AKR-leuchtung brannte nicht"

"Dauerdiagnosen in der Praxis-Software nach behandlungsrelevanten und anamnestischen Diagnosen zu sortieren" hieße, die Gabe der Prophetie zu besitzen. Denn ich weiß doch nie, mit welchen neuen Krankheitsbildern Patienten bei mir eintrudeln.

Im Übrigen habe ich es bis zu den Haarspitzen satt, mir von medizin-bildungsfernen KV- und GKV-Bürokraten bzw. gesetzlichen Krankenkassen- Sozialversicherungsfachangestellten sagen zu lassen, welche meiner Dauerdiagnosen behandlungsrelevant seien. Nicht nur bei ganzheitlicher Medizin, sondern auch bei angewandter Schulmedizin, EBM, Risiko- und Rechtsfolgenminimierung sind a l l e anamnestischen, klinischen, psychischen und somatischen Diagnosen relevant:

Behandlungsrelevanz von anamnestischen Dauerdiagnosen(DD)
1. Erektile Dysfunktion: Generell Hinweis auf PAVK. Bei Nitrattherapie und/oder akutem Koronarsyndrom zwingend Frage nach PDF-4-Hemmern.
2. Psoriasis: Massive Verschlimmerung unter Betablockern möglich.
3. Ulcusanamnese/Erosive Gastritis: Probleme unter NSAR, ASS, Cortison, Clopidogrel.
4. Asthma/hyperreaktives Bronchialsystem: keine Betablocker auch nach Myokardinfarkt, Herzinsuffizienz oder zur Migräneprophylaxe.
5. Zöliakie/Sprue: Risiko für Darm-Adenokarzinome erhöht.
6. Dermatitis herpetiformis: Systemerkrankungsrisiko wie MS erhöht.
7. Thrombose/Thrombophlebitis mit atypischer Lokalisation: V.a. paraneoplastisches Syndrom, erhöhtes Lymphom- (NHL, HL) und Leukämierisiko.
8. Metabolisches Syndrom: Hohes Diabetesrisiko zusammen mit Adipositas, Bewegungsmangel, Rauchen, Hyperlipidämie in die Hypertonie- und KHK-Endstrecke.
9. BRCA-1 und BRCA-2 Genmerkmale: Mamma- und Ovarialkarzinomrisiko massiv erhöht.
10. Osteoporose: effektive Frühdiagnose keine GKV-Leistung (lt. G-BA) Frakturrisiko und sek. orthopäd. Krankheitsrisiko gesteigert.

Die Reihe behandlungsrelevanter, anamnestischer Dauerdiagnosen aus meiner jüngsten Praxisarbeit ließe sich beliebig fortsetzten.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuer Leistungsanspruch für Versicherte

G-BA definiert Vorgaben für die Tabakentwöhnung

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung