Ärzte können Hin- und Rückweg bei Krankenfahrt auf einmal verordnen
MÜNCHEN (mwo). Bei Krankenfahrten müssen Ärzte Hin- und Rückweg nicht getrennt verordnen, um dem Patienten oder dem Taxiunternehmen Probleme zu ersparen. Denn beide Wege gelten steuerlich ohnehin als zwei Fahrten, wenn das Fahrzeug nicht vor Ort wartet - das hat jetzt der Bundesfinanzhof klargestellt. Damit fällt weiter nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent an.