Ärzte müssen auf besondere Risiken immer hinweisen
KARLSRUHE (dpa). Über die Risiken neuartiger ärztlicher Behandlungsmethoden müssen Patienten ausdrücklich und eindeutig aufgeklärt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Woche im "Robodoc"-Urteil betont (wir berichteten).








