Spahn zu Arzneimittel-Engpass

Ärzte sollen Paracetamol nur noch restriktiv verordnen!

Ärzte sollten im Falle einer Paracetamol-Verordnung nur noch medizinisch notwendige Packungsgrößen aufschreiben, fordert Gesundheitsminister Spahn – und appelliert auch an Apotheker.

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Wegen der Corona-Epidemie soll eine Abgabe von Paracetamol nur in akuten Bedarfsmengen „und nur nach Prüfung geeigneter therapeutischer Alternativen“ erfolgen. (Symbolbild mit Fotomodell)

Wegen der Corona-Epidemie soll eine Abgabe von Paracetamol nur in akuten Bedarfsmengen „und nur nach Prüfung geeigneter therapeutischer Alternativen“ erfolgen. (Symbolbild mit Fotomodell)

© fizkes / Getty Images / iStock

Berlin. Paracetamol wird knapp. Offenkundig so knapp, dass sich jetzt sogar Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aufgerufen sieht, Ärzte, Hersteller und Handel zu möglichst umsichtiger Abgabe anzuhalten. In einem an KBV, ABDA sowie Pharmaverbände adressierten Schreiben heißt es, Belieferung und Abgabe paracetamolhaltiger Arzneimittel sollten nur in akuten Bedarfsmengen erfolgen „und nur nach Prüfung geeigneter therapeutischer Alternativen“.

Ärzte sollten im Falle einer Paracetamol-Verordnung nur noch medizinisch notwendige Packungsgrößen aufschreiben, Apotheken „im Rahmen ihrer pharmazeutischen Beratung Alternativen erwägen“ und paracetamolhaltige Produkte „nur abgeben, wenn therapeutische Alternativen im Einzelfall nicht infrage kommen“.

Arzneimittelhersteller und Großhandel sollen Liefermengen am monatsdurchschnittlichen Absatz aus 2019 orientieren.

Anfang März hatte Indien unter anderem Paracetamol-Ausfuhren eingeschränkt. In seiner Engpassliste führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aktuell fünf Paracetamol-Präparate auf. (cw)
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Kommentare
Margit Karls 26.03.202008:10 Uhr

....Ärzte sollten im Falle einer Paracetamol-Verordnung nur noch medizinisch notwendige Packungsgrößen aufschreiben...

offensichtlich kennt Herr Spahn § 12 SGB V nicht. Was medizinisch nicht notwendig ist, darf überhaupt nicht verordnet werden. Die medizinische Notwendigkeit ist das Kern Kriterium in der gesetzlichen Krankenversicherung

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