Ärztin arbeitet mehr, als die Polizei erlaubt

27 Stunden am Tag - so lange arbeitet eine Hautärztin in Eisenberg nach Berechnungen der KV Thüringen. Jetzt läuft eine Plausibilitätsprüfung. Der Fall hat Hunderte von Bürgern mobilisiert.

Von Robert Büssow Veröffentlicht:
Hilfe, Plausiprüfung! Nun ist guter Rat teuer.

Hilfe, Plausiprüfung! Nun ist guter Rat teuer.

© El Gaucho / fotolia.com

ERFURT. Die Hautärztin Sophia Oelzner in Eisenberg arbeitet 27 Stunden am Tag. Sie öffnet frühmorgens ihre Praxis und schließt erst, wenn der letzte Patient gegangen ist. Das sind nach Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringens (KVT) aber so viele, dass ein Tag nicht für die Behandlung ausreichen würde.

Ihr Fall beschäftigt die KV seit Jahren, es läuft ein Plausibilitätsverfahren. Regressforderungen von mehreren Zehntausend Euro stehen im Raum.

Die "Frau Doktor Fleißig" war sogar bereits ein Fall für den MDR-Boulevardermittler Escher. Nun hat sich auch der Thüringer Landtag eingeschaltet.

Hunderte Ostthüringer haben sich an den Petitionsausschuss gewendet. Sie bezweifeln die Verhältnismäßigkeit des Vorgehens der Kassenärztlichen Vereinigung.

Rund 2500 Abrechnungsscheine - also etwa 1000 Scheine mehr als eine vergleichbare Einzelpraxis - reicht die Ärztin pro Quartal zur Abrechnung ein.

Aus Sicht der Petenten sind die Prüfungen unnötig. Die Eisenberger Dermatologin zeichne eben eine "über das normale Maß hinaus hohe Einsatzbereitschaft und qualitative Arbeit" aus. "Verhindern Abrechnungsmodalitäten ärztlichen Fleiß?", fragte sich das Bürgergremium deshalb.

"Widersinn der Gesundheitsbürokratie"

Auch SPD-Gesundheitspolitiker Thomas Hartung reagierte fassungslos: "Man kann doch einen Arzt nicht bestrafen, weil er für die Patienten da ist." Gerade, wo alle Welt über drohenden Ärztemangel klage, zumal in einem ländlichen Raum wie Eisenberg.

Dieser "Widersinn der Gesundheitsbürokratie" müsse beseitigt werden, fordert der ausgebildete Chirurg Hartung. Der Petitionsausschuss des Landtages sieht jedoch keine rechtliche Handhabe gegen Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Praxen. Dazu sei die KV gesetzlich verpflichtet.

Deshalb habe man leider keine Möglichkeit gesehen, den aufgebrachten Bürgern zu helfen, heißt es in einer Mitteilung. Allerdings kritisiert der Landtag die Grundlage der Prüfung und verwies die Petition deshalb an den Bundestag.

Der Ausschuss fordert, die Zeitprofile des EBM, die die Grundlage für die Plausiprüfungen bilden, zu überarbeiten. "Diese sind Durchschnittszeiten, die der einzelne Vertragsarzt je nach Erfahrung, Anzahl der Patienten und anderen Faktoren unterschreiten oder auch überschreiten kann."

Da es sich um eine bundesweite Regelung handelt, ist nun Berlin gefragt, ob die Thüringer Dermatologin mehr arbeiten darf, als d Polizei und EBM erlauben.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Verständlicher Ärzte-Frust

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