Landessozialgericht München
Ärztliche Einschätzungen taugen nicht als Beweis für tätliche Übergriffe
Ärzte und Therapeuten können in der Regel wenig dazu beitragen, dass Patienten nach einem tätlichen Angriff staatliche Entschädigungsleistungen bekommen. Denn Basis seien zumeist Schilderungen der Betroffenen.