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Akteneinsicht bei Insolvenz kann begrenzt werden

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NEU-ISENBURG (nös). Insolvenzverwalter haben nur ein eingeschränktes Recht auf Akteneinsicht beim Finanzamt. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem jetzt veröffentlichten Urteil klargestellt. In dem verhandelten Fall hatte der Insolvenzverwalter Einsicht in die Steuerakten des Schuldners beantragt. Das Finanzamt erteilte ihm zwar die Auskünfte, allerdings nur begrenzt. Zu Recht, wie das Finanzgericht entschied. Akteneinsicht könne nur im Einzelfall und unter Abwägung aller Interessen gewährt werden. Die Belange des Schuldners nach einem Schutz des Steuergeheimnisses überwögen die Interessen des Insolvenzverwalters nach Akteneinsicht.

Az.: 1 K 1752/07

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