Akteneinsicht bei Insolvenz kann begrenzt werden

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (nös). Insolvenzverwalter haben nur ein eingeschränktes Recht auf Akteneinsicht beim Finanzamt. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem jetzt veröffentlichten Urteil klargestellt. In dem verhandelten Fall hatte der Insolvenzverwalter Einsicht in die Steuerakten des Schuldners beantragt. Das Finanzamt erteilte ihm zwar die Auskünfte, allerdings nur begrenzt. Zu Recht, wie das Finanzgericht entschied. Akteneinsicht könne nur im Einzelfall und unter Abwägung aller Interessen gewährt werden. Die Belange des Schuldners nach einem Schutz des Steuergeheimnisses überwögen die Interessen des Insolvenzverwalters nach Akteneinsicht.

Az.: 1 K 1752/07

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Kritik an „Suizidtourismus“ in den USA

Mehrere US-Bundesstaaten wollen Beihilfe zum Suizid erlauben

Glosse

Die Duftmarke: Frühlingserwachen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“