Akteneinsicht bei Insolvenz kann begrenzt werden

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (nös). Insolvenzverwalter haben nur ein eingeschränktes Recht auf Akteneinsicht beim Finanzamt. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem jetzt veröffentlichten Urteil klargestellt. In dem verhandelten Fall hatte der Insolvenzverwalter Einsicht in die Steuerakten des Schuldners beantragt. Das Finanzamt erteilte ihm zwar die Auskünfte, allerdings nur begrenzt. Zu Recht, wie das Finanzgericht entschied. Akteneinsicht könne nur im Einzelfall und unter Abwägung aller Interessen gewährt werden. Die Belange des Schuldners nach einem Schutz des Steuergeheimnisses überwögen die Interessen des Insolvenzverwalters nach Akteneinsicht.

Az.: 1 K 1752/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Debatte über „Kontaktgebühr“

Praxisgebühr: Wird das Placebo von einst zur Wunderpille?

KV will Versorgung sicherstellen

MVZ in Rheinland-Pfalz meldet Insolvenz an

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie

Tag der Patientensicherheit

Von Fehlern anderer lernen: Wie Praxisteams ihre Sicherheitskultur stärken

Lesetipps