Direkt zum Inhaltsbereich

Akteneinsicht bei Insolvenz kann begrenzt werden

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (nös). Insolvenzverwalter haben nur ein eingeschränktes Recht auf Akteneinsicht beim Finanzamt. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem jetzt veröffentlichten Urteil klargestellt. In dem verhandelten Fall hatte der Insolvenzverwalter Einsicht in die Steuerakten des Schuldners beantragt. Das Finanzamt erteilte ihm zwar die Auskünfte, allerdings nur begrenzt. Zu Recht, wie das Finanzgericht entschied. Akteneinsicht könne nur im Einzelfall und unter Abwägung aller Interessen gewährt werden. Die Belange des Schuldners nach einem Schutz des Steuergeheimnisses überwögen die Interessen des Insolvenzverwalters nach Akteneinsicht.

Az.: 1 K 1752/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzgebung

Bundesrat winkt Apothekenreform durch

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie kommuniziert man Zahlen und Risiken verständlich, Dr. Lühnen?

Medizin aus dem Kochtopf

Wie Ernährung die altersbedingte Makuladegeneration beeinflusst

Lesetipps
Schatten eines übergewichtigen Menschen an einer Wand.

© Luluraschi / stock.adobe.com

Fettleibigkeit beginnt im Gehirn

Adipositas: Wechselspiel zwischen Genetik, Hirn und Mikrobiom

Fußballfans im Stadion jubeln.

© Jacob Lund / stock.adobe.com

Anpfiff fürs Herzrasen

Gefährlich emotional: Wenn Fußball aufs Herz geht