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Urteil zu Pharma-Marketing

"Akut" heißt schnelle Wirkung

Arzneimittel mit der Bezeichnung "akut" im Namen müssen schnell wirken. Ansonsten handelt es sich um irreführende Werbung, stellt jetzt das Verwaltungsgericht Köln dar.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Die schnelle Pille ist das Ideal: Wer sie mit der Bezeichnung "akut" bewirbt, muss das auch einlösen.

Die schnelle Pille ist das Ideal: Wer sie mit der Bezeichnung "akut" bewirbt, muss das auch einlösen.

© somenski / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Arzneimittel mit dem Namenszusatz "akut" auf der Packung gibt es viele.

Dass sich dies auf den schnellen Wirkeintritt beziehen muss, entschied kürzlich das Kölner Verwaltungsgericht im Fall eines nicht-rezeptpflichtigen Omeprazols.

Damit widerspricht das Gericht bisheriger Rechtsprechung, wonach "akut" den schnellen Ausbruch einer Krankheit bezeichne und ein Wirkungseintritt von ein bis zwei Stunden angemessen sei.

So etwa sah es vor drei Jahren in einer ähnlichen Streitsache noch das Oberlandesgericht München.

Die Kölner Richter stellen dagegen auf den schnellen Produktnutzen und den Verbraucher ab. Der verstehe unter dem Terminus "akut" eben den schnellen Wirkungseintritt...

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