Existenzgründung

Alt und Jung an einem Tisch

Geht es um die Praxisübergabe- oder auch -übernahme, müssen die Interessen verschiedener Parteien unter ein Dach gebracht werden. Das ist nicht immer einfach.

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WIESBADEN. Eine Praxisübergabe, aber auch ihre Übernahme müssen gut überlegt sein; die unter Umständen divergierenden Interessen zwischen Ärzten, die ihre Praxis abgeben wollen, und jungen Medizinern, die über den Schritt in die Selbstständigkeit nachdenken, sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Da sind einerseits langjährige Praxisinhaber, die unter sorgfältiger Abwägung des materiellen und ideellen Praxiswertes ein Übergabeangebot machen müssen. Da sind andererseits aber auch junge Mediziner, die genau prüfen müssen, welche Eckpunkte der ihnen vorgelegte Vertrag umfasst: die Anzahl der Mitarbeiter, der Patientenstamm, einen Mietvertrag oder auch die Praxislage. Gleichzeitig muss über den Wert des einst teuer angeschafften Praxisinventars verhandelt werden, das über die Jahre an Wert verliert. Anhaltspunkte gibt die Afa-Tabelle (Absetzungen für Abnutzung).

Eine Veranstaltung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hat beide Parteien zusammengebracht. Im Rahmen des „Praxisgründer- und Abgebertages“ in der Wiesbadener Niederlassung der Genossenschaftsbank referierten Professor Vlado Bicanski und Theo Sander vom Institut für Wirtschaft und Praxis vor rund 30 Teilnehmern über betriebswirtschaftliche, steuerliche und juristische Aspekte, die bei Übergabe und Übernahme einer Praxis zu berücksichtigen sind.

Vermeintlich trockene Themen, die die Referenten mit ihrem rheinischen Humor aufzuheitern wussten. „Alles dreht sich um die Zulassungen“, erklärt Sander. „Senioren und Junioren müssen sich frühzeitig klar machen, ob es eine gemeinsame Kooperationsphase geben soll und wie sie gestaltet werden soll.“ Ein Blick auf Karten der Kassenärztlichen Vereinigung, die den Versorgungsgrad in den einzelnen Regionen aufzeigt, macht deutlich, dass in vielen Fachbereichen und Regionen der Grad der Überversorgung erreicht ist.

Entsprechend notwendig sei es gerade für junge Mediziner, über verschiedene Möglichkeiten der Berufsausübung – etwa als Job-Sharing-Angestellter, Job-Sharing-Partner – nachzudenken. „Wertvolle Kniffe“, wie ein junger Veranstaltungsteilnehmer, der über die Niederlassung als Facharzt nachdenkt, am Ende auf den Punkt brachte. Ein älterer Kollege stimmt ihm bei, auch er zeigte sich zufrieden mit dem Input, den er von den Experten bekommen hat, weil er jetzt „auch die Interessen der potenziellen Übernehmer mit anderen Augen sieht. (mu)

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