Altersgrenze für Ärzte - der Gesetzgeber widerlegt sich selbst
NEU-ISENBURG. Über 55-jährige Ärzte gehören mit dem Inkrafttreten des neuen Vertragsarztrechts nicht mehr zum alten Eisen. Auch sie können nun noch eine Vertragsarztzulassung erhalten. Aufgelockert wurde auch die Zwangsruhestandsregelung für Kassenärzte - allerdings nur in unterversorgten Gebieten.