BSG-Urteile

Altersvorsorge für Ärzte noch nicht betroffen

Veröffentlicht:

BERLIN. Entwarnung für Ärzte und ihre Arbeitgeber: Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) von April, das Unternehmensjuristen die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung abspricht, hat vorerst keine Folgen für andere freie Berufe.

Davon geht die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) aus.

"Auswirkungen auf andere Berufe sind konkret nicht zu erwarten", so ABV-Vorsitzender Hartmut Kilger. Zu erwarten seien aber weitere Gerichtsentscheidungen, etwa zur Befreiungsberechtigung von Ärzten in Pharmaunternehmen.

Das BSG hat bereits 2012 den Zugang zu Versorgungswerken beschränkt, als es berufsübergreifend festlegte, dass bei jedem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses ein Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt werden muss.

Entscheidend dafür ist die Begründung, warum für die Tätigkeit ein Arzt erforderlich ist, rät die ABV. (ami)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Analyse von drei Interventionsstudien

Krafttraining wohl sicher bei Frauen mit Brustkrebs und Lymphödemen

Lesetipps
Bei der Frage, ob und wann die Nieren gespült werden sollten, herrscht Uneinigkeit.

© Hifzhan Graphics / stock.adobe.com

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!