Kommentar zu prä- und poststationären Behandlungen

Am Ende reine Symbolik

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:

Die Rechtslage ist eindeutig: Kliniken können Niedergelassene beauftragen, prä- und poststationäre Behandlungen für sie zu erbringen. Das Honorar muss demnach vom Krankenhaus kommen, statt die gedeckelte Gesamtvergütung zu belasten. Leider hat - wie so oft - der Gesetzgeber die Dinge zwar klargestellt, nicht jedoch dafür gesorgt, dass sie auch reibungslos vonstatten gehen.

Die Kliniken unterliegen keinem Kontrahierungszwang, und so treibt der Wildwuchs weiter Blüten. Nur zu verständlich, dass Ärztevertreter daran interessiert sind, wenigstens eine für alle Beteiligten rechtssichere Rahmenempfehlung auf die Beine zu stellen.

In Baden-Württemberg brennt das Thema offenkundig so sehr auf den Nägeln, dass man auch eine schärfere Gangart einzulegen bereit ist, um endlich ans Ziel zu kommen.

Trotzdem, die Patienten zurück in die Kliniken zu schicken ist keine glückliche Lösung: Dem sprichwörtlichen Mütterchen wird man die Sache nicht darlegen können. Also lässt man es und behandelt doch. Patienten, die weniger leicht zu verunsichern sind, haben dafür meist auch eine niedrigere Toleranzschwelle. Also lässt man es auch.

Am Ende dürfte sich die Aktion von MEDI und Hausärzteverband in reiner Symbolik erschöpfen. Und vielleicht ist das auch ganz gut so.

Lesen Sie dazu auch: Prä- und poststationär: Zurück zum Sender

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