Direkt zum Inhaltsbereich

Kommentar zu prä- und poststationären Behandlungen

Am Ende reine Symbolik

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:

Die Rechtslage ist eindeutig: Kliniken können Niedergelassene beauftragen, prä- und poststationäre Behandlungen für sie zu erbringen. Das Honorar muss demnach vom Krankenhaus kommen, statt die gedeckelte Gesamtvergütung zu belasten. Leider hat - wie so oft - der Gesetzgeber die Dinge zwar klargestellt, nicht jedoch dafür gesorgt, dass sie auch reibungslos vonstatten gehen.

Die Kliniken unterliegen keinem Kontrahierungszwang, und so treibt der Wildwuchs weiter Blüten. Nur zu verständlich, dass Ärztevertreter daran interessiert sind, wenigstens eine für alle Beteiligten rechtssichere Rahmenempfehlung auf die Beine zu stellen.

In Baden-Württemberg brennt das Thema offenkundig so sehr auf den Nägeln, dass man auch eine schärfere Gangart einzulegen bereit ist, um endlich ans Ziel zu kommen.

Trotzdem, die Patienten zurück in die Kliniken zu schicken ist keine glückliche Lösung: Dem sprichwörtlichen Mütterchen wird man die Sache nicht darlegen können. Also lässt man es und behandelt doch. Patienten, die weniger leicht zu verunsichern sind, haben dafür meist auch eine niedrigere Toleranzschwelle. Also lässt man es auch.

Am Ende dürfte sich die Aktion von MEDI und Hausärzteverband in reiner Symbolik erschöpfen. Und vielleicht ist das auch ganz gut so.

Lesen Sie dazu auch: Prä- und poststationär: Zurück zum Sender

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Elternzeit, Krankheitsvertretung und Co.

Befristete Arbeitsverträge: Welche Fehler Sie vermeiden sollten

Ernährungsberatung

Schilddrüse: Vegane Ernährung verschärft Jodmangel

Übergriffiges Verhalten im Gesundheitswesen

Medizinstudentin zu sexueller Belästigung: „Ich möchte beim Ärztetag nicht mit ,Hase‘ angesprochen werden“

Lesetipps
Ein Stapel mit vielen Büchern

© Frank Rumpenhorst/dpa

State-of-the-Art

Was in den Praxisempfehlungen und Leitlinien der DDG neu ist

Blick über die Schulter eines Trompeters, der ein Konzert spielt.

© Kitreel / Stock.adobe.com

Vielfalt der Musikermedizin

Ihr Patient ist Musiker? Was dann relevant werden könnte