Ambulante Op in einer Privatklinik - Achtung, Falle!
KASSEL. Wer ambulant in einer Privatklinik operiert, sollte nach einem Urteil des Bundessozialgerichts auf der Hut sein. Denn: Bleibt der Patient im Anschluß an die Op über Nacht in der Privatklinik, muß die KV die ambulante Operation nicht vergüten. Begründung: Es handelt sich um eine stationäre Leistung.