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Amnestie-Beratung nicht steuerlich abzugsfähig

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KIEL (maw). Steuerpflichtige, die zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 31. März 2005 von der Steueramnestie Gebrauch gemacht haben, können hierbei angefallene Beratungskosten in ihrer Steuererklärung nicht steuermindernd geltend machen. Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau mit Blick auf ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln. Az.: 1 K 3559/06

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