Der Arzt und das Recht
An der GOÄ führt bei IGeL-Angeboten kein Weg vorbei
Bei der Abrechnung von privat-ärztlichen Leistungen und IGeL-Angeboten sind Ärzte an die GOÄ gebunden. Das hat jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) bekräftigt. Vereinbarungen über Pauschalhonorare sind unzulässig. Für besondere Vereinbarungen über die Vergütung gilt es, strenge Vorgaben zu beachten.