Angestelltensitz wird wieder zu Voll-Zulassung
DARMSTADT (reh). Das hessische Landessozialgericht (LSG) hat kürzlich entschieden, dass ein Angestelltensitz nicht ohne Ausschreibung von einem MVZ in ein anderes übertragen werden kann. Ein Urteil, dass Niedergelassenen eine interessante Möglichkeit bietet.