Anwalt: Gewerbe muß eindeutig abgetrennt sein!
KÖLN (msc). Niedergelassene Ärzte, die in einem sogenannten praxisparallelen Gesundheitszentrum aktiv sind, müssen auf eine klare Trennung von ihrer Arztpraxis achten. Darauf hat Rechtsanwalt Dr. Ingo Pflugmacher (Bonn) beim IGeL-Kongreß in Köln hingewiesen. Betroffen sind davon einige tausend Kollegen, die beispielsweise auf gewerbliche Ernährungs- und Abnehmberatung samt Produktverkauf setzen.