Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

Apothekenautomat verstößt gegen Arzneimittelgesetz

Veröffentlicht:

MOSBACH. Der Versandhändler DocMorris darf nach einer Entscheidung des Landgerichts Mosbach einen Apothekenautomat in Hüffenhardt im Neckar-Odenwald-Kreis nicht mehr betreiben (Az.: 4 O 35/17). Die Richter bestätigten am Donnerstag eine einstweilige Verfügung zur Schließung des Automaten. Geklagt hatten drei Apotheken und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Zur Begründung hieß es, die in Hüffenhardt praktizierte Abgabe von Arzneimitteln verstoße gegen das Arzneimittelgesetz und sei wettbewerbswidrig. Die Arzneiabgabe sei nur in einer Apotheke oder durch den Versandhandel durch eine Apotheke zulässig. Beides sei bei dem Automaten in Hüffenhardt nicht der Fall.

DocMorris argumentierte, bei dem Geschäft mit nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln handele es sich um Versandhandel. "Alleine der Umstand, dass die Arzneimittel über das Internet angefordert würden, mache deren Abgabe nicht zum Versandhandel", widersprachen die Mosbacher Richter.

"Wir warten jetzt die schriftliche Urteilsbegründung ab und entscheiden dann, wie und in welcher Form wir weitere Schritte in diesem Zivilverfahren unternehmen", sagte Max Müller vom Vorstand des Unternehmens. Den Menschen in Hüffenhardt werde durch das Urteil nicht geholfen. Es gebe dort keine Apotheke oder eine elektronische Rezeptsammelstelle. Gegen den Automaten sind weitere Klagen anhängig. Hier ist am 8. Januar 2018 ein Hauptsacheverfahren geplant.(dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Künstliche Intelligenz

Ihre Schritte für den sicheren KI-Einsatz im Praxisalltag

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kombi schlägt Monotherapie

Diese Blutdrucksenker werden am besten vertragen

Blutbildveränderungen

Ursachenfindung der Leukozytose: Reaktiv, Infektion oder Leukämie?

Lesetipps
Ein Fußballspieler hält sich seinen Knöchel, ein Helfer assistiert ihm.

© massimhokuto / stock.adobe.com

Orthese selten nötig

Das ist bei Sprunggelenksverletzungen zu beachten

Eine Frau sitzt auf dem Bett und hält sich eine Wärmflasche auf den Bauch.

© Halfpoint / stock.adobe.com

Schmerzen verhindern

Das sind die aktuellen medikamentösen Ansätze bei Endometriose