Arbeitsvertrag nur zum Schein: Kasse zahlt nicht

HALLE (ava). Wer einen Arbeitsvertrag allein zur Absicherung gegen Krankheit abschließt, handelt rechtsmissbräuchlich und wird nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt jetzt festgelegt.

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Im konkreten Fall hatte ein Vater seine Tochter als einzige Beschäftigte in seinem maroden Imbissbetrieb angestellt. Schon nach wenigen Wochen musste sie wegen einer schweren psychischen Krankheit stationär behandelt werden und ist seither arbeitsunfähig.

Die Krankenkasse lehnte ein Versicherungsverhältnis ab. Die Richter gaben ihr recht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Az.: L 10 KR 52/07

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