Arzt braucht seinen Versicherer nicht zu nennen
KÖLN (iss). Ein Arzt ist nicht verpflichtet, seiner Berufshaftpflichtversicherung bekanntzugeben, wenn Patienten oder Angehörige vermuten, daß er einen Behandlungsfehler begangen hat. Das hat jetzt das Amtsgericht Dorsten in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.