E-Health-Gesetz

Arztausweis als Chipkarte

Die neuen Personalausweise kommen schon seit Jahren als Chipkarte daher. Mit dem E-Health-Gesetz fällt jetzt auch der Startschuss für den elektronischen Arztausweis.

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Der elektronische Heilberufeausweis war von Anfang an als Gegenstück zur neuen Gesundheitskarte (eGK) gedacht. Er sollte Zugang zu Daten auf der Karte verschaffen - und zur dahinter liegenden Telematikinfrastruktur.

Er sollte Ärzten dann die Möglichkeit geben, sich online als Arzt auszuweisen, und nicht zuletzt die Voraussetzung für eine rechtssichere Signatur digital versendeter Schriftstücke schaffen.

Als sich die eGK später immer weiter verzögerte, blieb auch der Arztausweis, dessen Technik eigentlich stand, lange Zeit ein Ladenhüter.

Mit dem E-Health-Gesetz und der im letzten Augenblick noch formulierten Anforderung, dass elektronische Arztbriefe nur gefördert werden, "wenn der elektronische Brief mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, die mit einem elektronischen Heilberufeausweis erzeugt wurde", kommt jetzt Bewegung in die Sache.

In Hoheit der Landesärtezkammern

Ausgegeben werden die Arztausweise in der Hoheit der Landesärztekammern. Nach Ansicht des BÄK-Telematikbeauftragten Dr. Franz Bartmann sind die Kammern gut vorbereitet: "Wir haben viele Schulungen gemacht, zu Jahresbeginn werden wir eine Kampagne für den Arztausweis starten. Ob es dann einen Run geben wird, werden wir sehen."

Start für die Förderung wird dann Anfang 2017 sein, es bleibt also noch etwas Zeit.

Interesse daran könnten vor allem Fachärzte entwickeln, die viele Arztbriefe an Zuweiser schicken - für sie könnte sich die Förderung von 55 Cent je Brief lohnen.

Zwar kostet der Ausweis mit dem dahinter liegenden Signaturdienst weniger als zehn Euro im Monat, aber auch über die Praxis-EDV könnten Kosten für die Nutzung der Unterschrift entstehen.

Später, für die Kommunikation mit der eGK, zum Beispiel bei Änderung der Notfalldaten oder beim Medikationsplan, wird der Arztausweis ohnehin gebraucht. Der E-Arztbrief ist also ein guter Testlauf.

Denn der Aufwand, einen Brief per Signaturkarte zu unterschreiben, ist nur sehr gering. Wenn dann später Massenanwendungen wie das E-Rezept kommen, sollte der Gewöhnungsprozess bereits weit gediehen sein. (ger)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Modellprojekt

Telemedizin soll Jenaer Mietern den Weg zum Arzt verkürzen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Blutzuckervariabilität

Wie die Time Below Range das Diabetes-Management verbessert

Lesetipps
Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung