Auch Beamte bekommen Geld, wenn Urlaub wegen Krankheit ausfällt

LUXEMBURG (dpa). Auch deutsche Beamte bekommen Geld für Urlaub, den sie wegen einer Krankheit nicht antreten konnten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden.

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Allerdings beschränkt sich der Anspruch auf finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub auf den von einer EU-Richtlinie vorgesehenen Mindestanspruch von vier Wochen pro Jahr.

Das Gericht entschied auch, dass der Anspruch auf Geld nicht bereits nach neun Monaten verfallen darf, wenn der Urlaub wegen Dienstunfähigkeit nicht genommenen wurde.

Im fraglichen Fall ging es um einen Frankfurter Feuerwehrmann, der Geld für nicht genommenen Urlaub während einer Krankheit von 2007 bis 2009 haben wollte.

Die Stadt Frankfurt argumentierte, die EU-Arbeitszeitrichtlinie gelte in dieser Frage nicht für Beamte.

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