Auch Beamte bekommen Geld, wenn Urlaub wegen Krankheit ausfällt

LUXEMBURG (dpa). Auch deutsche Beamte bekommen Geld für Urlaub, den sie wegen einer Krankheit nicht antreten konnten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden.

Veröffentlicht:

Allerdings beschränkt sich der Anspruch auf finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub auf den von einer EU-Richtlinie vorgesehenen Mindestanspruch von vier Wochen pro Jahr.

Das Gericht entschied auch, dass der Anspruch auf Geld nicht bereits nach neun Monaten verfallen darf, wenn der Urlaub wegen Dienstunfähigkeit nicht genommenen wurde.

Im fraglichen Fall ging es um einen Frankfurter Feuerwehrmann, der Geld für nicht genommenen Urlaub während einer Krankheit von 2007 bis 2009 haben wollte.

Die Stadt Frankfurt argumentierte, die EU-Arbeitszeitrichtlinie gelte in dieser Frage nicht für Beamte.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Qual der Wahl

Therapie-Entscheidung bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa: Welche Türe nehmen?

Zurückhaltung ist Trumpf

Carotisstenose: Wer braucht wirklich eine Operation?

Lesetipps
Ein Röntgenbild, das einen Zweikammer-Permanent-Herzschrittmacher (PPM) in der linken Brust im Katheterlabor zeigt.

© MdBabul / stock.adobe.com

Hypertonie

Wenn der Herzschrittmacher zum Blutdrucksenker wird