Neue Rezeptvorgaben

Auch Knappschaft gewährt Übergangsfrist

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BOCHUM. Neben den Ersatzkassen und der AOK Rheinland-Hamburg wird auch die Knappschaft zunächst auf eine Rechnungskürzung verzichten, wenn Rezepte nach der Umstellung der Vorgaben zum 1. Juli nicht den neuesten Anforderungen entsprechen.

Wie die Kasse berichtet, wird sie eine dreimonatige Übergangsfrist gewähren, "da die Umstellung der Rezeptvordrucke noch nicht in allen Arztpraxen abgeschlossen ist".

Bis einschließlich September müssten Apotheker also nicht mit einer Retaxierung rechnen, wenn die neu vorgegebenen Angaben wie Telefonnummer und Vorname des Arztes auf den Rezepten fehlen, heißt es in der Mitteilung. (ths)

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