Neue Rezeptvorgaben

Auch Knappschaft gewährt Übergangsfrist

Veröffentlicht:

BOCHUM. Neben den Ersatzkassen und der AOK Rheinland-Hamburg wird auch die Knappschaft zunächst auf eine Rechnungskürzung verzichten, wenn Rezepte nach der Umstellung der Vorgaben zum 1. Juli nicht den neuesten Anforderungen entsprechen.

Wie die Kasse berichtet, wird sie eine dreimonatige Übergangsfrist gewähren, "da die Umstellung der Rezeptvordrucke noch nicht in allen Arztpraxen abgeschlossen ist".

Bis einschließlich September müssten Apotheker also nicht mit einer Retaxierung rechnen, wenn die neu vorgegebenen Angaben wie Telefonnummer und Vorname des Arztes auf den Rezepten fehlen, heißt es in der Mitteilung. (ths)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Erweiterte Verordnungsmöglichkeiten

Anwalt: Das sind die rechtlichen Konsequenzen des Statine-Beschlusses

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neue transsektorale S3-Leitlinie

Diagnose und Management des Delirs – so geht’s!

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Lesetipps
Professor Jan Galle

© Dirk Hoppe/NETZHAUT

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus