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Auch im Norden Abschied von der Homöopathie

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Bad Segeberg. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat eine neue Weiterbildungsordnung, die voraussichtlich Mitte 2020 in Kraft treten wird, einstimmig verabschiedet. Spezifisch für Schleswig-Holstein ist, dass angehende Allgemeinmediziner ihre Weiterbildung auch weiterhin nicht nur bei Fachärzten für Allgemeinmedizin, sondern auch bei niedergelassenen hausärztlich tätigen Internisten absolvieren können.

„Das erweitert den Kreis der möglichen Weiterbildungsstellen für angehende Allgemeinmediziner und kann durch diese Flexibilisierung dazu führen, dass sie schneller in der Versorgung ankommen“, sagte Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Dr. Henrik Herrmann. Neu ist, dass künftig verpflichtende Schulungen für Weiterbildungsbefugte vorgesehen sind. Außerdem wurde die Zusatzweiterbildung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen.

Für diesen Weg hatten sich vorher schon weitere Landesärztekammern entschieden. Für Ärzte, die mit der Zusatzweiterbildung schon begonnen haben, gilt eine Übergangsregelung. Die Körperschaft kündigte an, die neue Weiterbildungsordnung im kommenden Jahr in Kliniken und größeren ambulanten Einrichtungen vor Ort vorzustellen. (di)

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