Aufklärungsbogen: Arzt muss nicht weiter informieren

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Ein Arzt muss Untersuchungsrisiken nicht ungefragt näher erläutern, wenn der Patient einen entsprechenden Aufklärungsbogen unterschrieben hat. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Nur wenn für den Mediziner offensichtlich sei, dass der Patient den Inhalt des Papiers oder des Aufklärungsgesprächs teilweise nicht verstanden habe, müsse er weitere Erläuterungen geben.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Patientin ab. Bei der Klägerin war es nach einer Herzkatheteruntersuchung zu Gefäßverschlüssen am rechten Unterarm gekommen. Sie gab an, in dem Aufklärungsbogen den Hinweis auf dieses Risiko nicht verstanden zu haben. Der Arzt hätte sie intensiver aufklären müssen. Ihre Zustimmung zur Untersuchung sei mithin hinfällig und der Mediziner schadenersatzpflichtig. Das OLG schloss sich dem nicht an. Seiner Meinung nach liegen keine Anhaltspunkte für zu wenig Aufklärung vor.

Az.: 5 U 1630/07)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Verunsicherte Mediziner

Polnische Ärzte wegen Tod von Schwangerer verurteilt

EU-Pharma-Regulierung – Impulse für Deutschland

Trends der Arzneimittelzulassung in Deutschland/EU versus FDA: Fallbeispiele

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Konsensus-Statement des ACC

Appell: Kardiologen sollen sich dem Abnehmen annehmen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wo hakt es am meisten zwischen Pflege und Arztpraxen, Frau Schülke?

Lesetipps
Arzt mit Geldscheinen und Tabletten

© Bilderbox / CHROMORANGE / picture alliance

Arztgehälter

Angestellte Ärzte in Praxen verdienen besser auf dem Land

Darmkrebs-Screening beim Benutzen einer öffentlichen Toilette

© Alexander / stock.adobe.com

Früherkennung neu gedacht

Neue Idee fürs Darmkrebs-Screening: Die Toilette schlägt Alarm

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung