Nordrhein-Westfalen

Aufwertung für Patienten-Fürsprecher

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KÖLN. In Nordrhein-Westfalen wird die Position der Patientenfürsprecher in Krankenhäusern gestärkt. Neue Handlungsempfehlungen sollen ihnen, aber auch den Klinikleitungen den Umgang mit Beschwerden und sonstigen Anliegen der Patienten erleichtern.

Das Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen sieht die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen für Patienten vor. In den meisten Häusern nehmen unabhängige Fürsprecher diese Aufgabe wahr.

Die Empfehlungen sind vom Landesgesundheitsministerium, der Landeskrankenhausgesellschaft und dem nordrhein-westfälischen Patientenbeauftragten erarbeitet worden. Sie beleuchten die verschiedenen Aspekte der Tätigkeit von Patientenfürsprechern.

Interessierte erfahren etwa, dass sie Dritten gegenüber zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet sind und weder medizinische noch rechtliche Beratungen vornehmen dürfen.

"Die Handlungsempfehlungen zeigen den inhaltlichen und organisatorischen Rahmen auf, den die engagierten Patientenfürsprecher für ihre wichtige Aufgabe benötigen", sagt Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft NRW. Damit wolle man ihnen den Rücken stärken und den Kliniken eine Hilfestellung bei der Umsetzung bieten. (iss)

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