Ausland-Airlines: EU-Regeln gelten nur eingeschränkt

BRÜSSEL/LUXEMBURG (dpa). Schadenersatz für abgesagte Flüge können betroffene Passagiere nur beim Abflug von EU-Flughäfen oder bei europäischen Fluggesellschaften geltend machen. Die entsprechende EU-Verordnung gilt nicht für Flüge nicht-europäischer Airlines beim Start außerhalb der EU.

Veröffentlicht:

Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der Fluggast könne sich dann auch nicht darauf berufen, dass er Hin- und Rückflug gleichzeitig gebucht habe. Die obersten EU-Richter hatten den Fall eines Deutschen zu beurteilen, der die Fluggesellschaft Emirates Airlines verklagt hatte.

Er wollte 600 Euro zum Ausgleich dafür, dass sein Flug ab Manila (Philippinen) annulliert worden war. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main fragte den EuGH um Rat. Der EuGH stellte fest, dass die Verordnung nur dann gilt, wenn ein Flug auf einem EU-Flughafen startet oder eine EU-Fluggesellschaft aus einem Drittstaat in die EU fliegt. Beides traf nicht zu.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs, Rs.: C-173/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Aut idem patentfreier rekombinanter Arzneimittel

Jetzt übernehmen Apotheken die Verantwortung für die wirtschaftliche Biological-Auswahl

Beschluss des Bundestags

Lebendorganspende: Gesetzgeber macht Überkreuzspenden möglich

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram

Modell eines Körpers, in dem der Darm zu sehen ist.

© J.G Studio / Stock.adobe.com / Generated with AI

Akute Enteropathie und Enteritis

Radiotherapie bei Krebs: Diese Maßnahmen schützen den Darm